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Pflanzenschutz im Oktober Von Pilzen befallene Blätter entsorgen

Ahornblätter, die von der Teerfleckenkrankheit (Rhytisma acerinum) befallen sind, gehören nicht auf den Kompost. Das gilt auch für Blätter von Birnbäumen mit Gitterrost. Das Fallaub sollte in die Biotonne geworfen oder besser verbrannt werden, zum Beispiel in einem alten Gartengrill. Nur so werden die Pilzsporen an ihrer Ausbreitung gehindert und der Infektionskreislauf unterbrochen.

Pflanzenschutz im Oktober

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