Die Übernachtung auf einem Campingplatz kostet ab nächstem Jahr 1 Euro zusätzlich, in einem Hotel der oberen Preisklasse (ab 4 Sternen) sogar 3 Euro. Für die meisten Unterkünfte sind 2 Euro pro Nacht und Person fällig. Römische Hoteliers fürchten nun Einnahmeverluste aufgrund von Buchungsrückgängen.
Die Kosten werden beim Auschecken fällig und dürfen für 10 Übernachtungen pro Person erhoben werden. Die Gebühr kann aber auch schon bei der Buchung vom Reisebüro oder Veranstalter im Reisepreis verrechnet werden. Nur Jugendherbergen sollen von der Steuer befreit sein.
Wer die Bettensteuer nicht zahlen und stattdessen auf ein anderes Reiseziel ausweichen will, sollte bedenken: Rom ist kein Einzelfall, auch in New York, Wien, Amsterdam, Brüssel und Zürich ist eine vergleichbare Abgabe bereits eingeführt.
Und auch in Deutschland sollen immer mehr Städte mit der Touristenabgabe liebäugeln. Nach Weimar erhebt Köln seit Oktober 2010 eine so genannte “Kulturförderabgabe” – der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat bereits eine Klage gegen die Kölner Steuer angekündigt.
Immerhin: die 2001 eingeführte Ökosteuer für Mallorca-Besucher wurde mit einem entsprechenden Besucherrückgang quittiert, woraufhin die Steuer 2003 wieder abgeschafft wurde.
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