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Ratgeber Umzug, Teil 3: Checkliste

Je dichter der Umzugstermin rückt, desto mehr haben Sie zu organisieren. Neben dem Kistenpacken müssen amtliche Dinge erledigt werden. Mit unserer Checkliste Umzug behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf.

6 Wochen vor dem Umzug:

Zu einem gelungenen Start in der neuen Wohnung gehört auch, dass Telefon und Internet möglichst schnell an der neuen Adresse installiert werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den nötigen Schritten zum Ummelden Ihres Anschlusses – planen Sie großzügig, denn häufig gibt es Wartezeiten von bis zu 4 Wochen.

Post, Festnetz, Internet: Denken Sie vor Ihrem Umzug an die Ummeldung, damit Sie in der neuen Wohnung einen guten Start haben.
Post, Festnetz, Internet: Denken Sie vor Ihrem Umzug an die Ummeldung, damit Sie in der neuen Wohnung einen guten Start haben.

4 Wochen vor dem Umzug: Sperrmüll anmelden

Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, um frischen Wind in die Einrichtung zu bringen – Möbelstücke, Teppiche und sperrige Einrichtungsgegenstände, die ausgedient haben, können mit dem Sperrmüll kostenlos entsorgt werden. Für die Beseitigung von Sperrmüll gibt es drei Möglichkeiten: Entweder bietet die Stadt feste Sammeltermine an, hat einen Recyclinghof, an dem Sie Ihren Sperrmüll abgeben können oder es wird die Abholung angeboten. Die funktioniert so: Sie melden Ihren Sperrmüll bei der Stadt an und lassen ihn zu einem fest vereinbarten Termin bequem und gegen Gebühr zu Hause abholen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Stadt oder Gemeinde! Melden Sie den Sperrmüll rechtzeitig an, denn es sind Wartefristen von bis zu 4 Wochen möglich! Für ganz Eilige gibt es in der Regel einen Express-Service, mit dem Ihr Sperrmüll gegen Bezahlung innerhalb von 48 Stunden abgeholt wird.

2-3 Wochen vor dem Umzug

Um Ihre Post zuverlässig an der neuen Adresse zu erhalten, sollten Sie 2-3 Wochen vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellen. Sie erhalten die nötigen Unterlagen in jeder Postfiliale oder online unter www.dp.de. Der Preis beträgt für ein halbes Jahr rund 15 Euro, für ein ganzes Jahr etwa 25 Euro.

Damit nichts verloren geht: Mit einem Nachsendeauftrag der Deutschen Post werden Ihre Briefe zu Ihrer neuen Wohnung geschickt.
Damit nichts verloren geht: Mit einem Nachsendeauftrag der Deutschen Post werden Ihre Briefe zu Ihrer neuen Wohnung geschickt.

2 Wochen vor dem Umzug

Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über die neue Adresse und lassen Sie zum Beispiel Ihre Hausratversicherung auf Ihre neue Wohnung übertragen. In der Regel besteht dann für beide Wohnungen ein Versicherungsschutz während des Umzugs und bis zu 2 Monate danach. Viele Versicherer bieten diesen Service bereits online an.

10 Tage vor dem Umzug:

Damit Sie und Ihre Helfer beim Ein- und Ausladen der schweren Umzugskarzons möglichst kurze Wege haben, sollten Sie eine vorübergehende Halteverbotszone bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt beantragen. So sichern Sie sich einen Parkplatz für den Umzugswagen vor der Haustür. Den Antrag sollten Sie spätestens 10 Tage vor Umzugstermin stellen. Mindestens 72 Stunden vor Ihrem Umzug müssen die Halteverbotsschilder (amtliche Verkehrsschilder) aufgestellt werden. Diese können Sie bei entsprechenden Firmen leihen. Alternativ ist es möglich, mit Nachbarn zu vereinbaren, dass sie den Platz kurzfristig für Sie freihalten. Ein Anspruch besteht dann jedoch nicht. Ein privates Absperren eines Parkplatzes mit Flatterband ist nicht erlaubt.

Sofort bis maximal 2 Wochen nach Umzug

Wichtig: Sie haben als Bürger in Deutschland eine Meldepflicht, das heißt, Sie müssen einen Umzug dem Einwohnermeldeamt in jedem Fall bekanntgeben. Die Fristen sind im Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt, üblich sind ein bis zwei Wochen nach Umzug. Eine Abmeldung an Ihrem alten Wohnsitz ist nicht mehr nötig, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Durch die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes werden Sie automatisch abgemeldet. Bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis, eventuell vorhandene Kinder- oder Reisepässe und Ihren neuen Mietvertrag mit. Sollten Sie die Frist für die Anmeldung überschreiten, wird eine Strafzahlung fällig.

Vergessen Sie nach Ihrem Umzug nicht, auch Ihren PKW bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnortes umzumelden – wenn Sie zu lange warten, kann auch dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Bringen Sie zum Ummelden Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Ihren Personalausweis, eine ausgefüllte Versicherungsbestätigung, einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, die Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung und die Kennzeichen des noch zugelassenen Fahrzeugs mit.

Ratgeber: Checkliste Umzug

Tipps zu Geld, Post, Telefon

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