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Ratgeber Umzug: Umzugsunternehmen

Die bequemste, aber auch die teuerste Art, den Wohnort zu wechseln, ist der Umzug mit einem Umzugsunternehmen. Immerhin jeder dritte Umzügler entscheidet sich für diese Variante.

Waschmaschine und Klavier? Kein Problem! Während sich Umzugsprofis um ihr Hab und Gut kümmern, können Sie gepflegt die Beine hoch legen – wenn Sie noch eine Sitzgelegenheit finden. Auch beim Umzug mit dem Umzugsunternehmen gibt es einige Dinge zu beachten.

Die Spreu vom Weizen trennen
Seriöse Umzugsunternehmer sind im Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. organisiert, zu erkennen am rollenden Känguruh mit einem Schrank im Beutel. Der Preis für den Umzug richtet sich nach der erbrachten Leistung. Das heißt, der Umzug wird umso teurer, je länger er dauert oder je mehr Möbel transportiert werden. Auch wenn das Mobiliar durch besonders geschulte Fachkräfte auf- und abgebaut werden muss, steigt der Preis.

Vorsicht vor Billigangeboten
Preise vergleichen lohnt sich auf jeden Fall. Generell gilt: Das billigste Angebot ist nicht unbedingt das beste – ausschlaggebend ist wie immer das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gerade Angeboten, die besonders günstig erscheinen, folgt oft eine viel höhere Rechnung. Denn manche Anbieter treiben durch Aufschläge für angeblich erbrachte Leistungen den Preis nachträglich in die Höhe – etwa Standgebühren, Treppengelder oder zusätzliche Spesen. Kleinanzeigen, die mit einem “300 Euro Pauschalpreis pro Tag” oder “10 Euro pro Arbeitsstunde” locken, sind deshalb in der Regel nur mit Vorsicht zu genießen.

Umzugsgutliste erstellen
Da der Umfang des Umzugsgutes den Preis mitbestimmt, sollten Sie eine Umzugsliste anlegen. Sie gibt einen genauen Überblick über alle Möbel, Kartons und sonstige Gegenstände. Bei Umzugsunternehmern, die dem Bundesverband der Möbelspediteure (AMÖ) angehören, kann der Kunde auf eine normierte Umzugsliste bestehen. So kann er die Preiskalkulation besser beurteilen und sich vor nachträglichen Preisaufschlägen schützen – vorausgesetzt alle Umzugssachen sind in der Liste verzeichnet. Nutzen Sie außerdem die Gespräche mit dem Spediteur, um alle Teilleistungen genau abzusprechen.

Kostenvoranschlag fordern
Lassen Sie sich eine ausführliche Leistungsbeschreibung zuschicken. So können Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis des Spediteurs einschätzen. Bestehen Sie außerdem auf einen Kostenvoranschlag. Dieser sollte alle vereinbarten Nebenleistungen berücksichtigen und unterschrieben sein. Die Teilleistungen reichen vom Aufstellen der Halteverbotsschilder über einen Außenlift bis hin zum Packmaterial und Möbelaufbau. Damit der Möbelspediteur den Aufwand abschätzen kann, sollten Sie mit ihm zusammen die alte und neue Wohnung besichtigen.

Vorsicht vor Stundenabrechnungen
Spediteure rechnen auf zwei unterschiedliche Weisen ab: die einen nach Aufwand und Stunden, die anderen bieten einen Festpreis an. Wer eine Stundenabrechnung vorzieht, muss mit Mehrkosten von 10 bis 20 Prozent rechnen. Denn oft kommt der Zeitrahmen durcheinander, sodass der Preis höher wird als erwartet.

Festpreis vereinbaren
Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten Sie einen Festpreis vereinbaren. Seriöse Umzugsunternehmen werden dazu bereit sein, wenn sie den Aufwand abschätzen können. Aber auch hier gibt es Hintertürchen im Vertrag – zum Beispiel den Zusatz im Kleingedruckten “Abrechnung nach Aufwand”. Er erlaubt es dem Spediteur, Nebenleistungen im Nachhinein in Rechnung zu stellen.

Die Frage der Haftung
Für Schäden und Verluste, die in der Zeit des Umzugs entstehen, haftet der Möbelspediteur. Er ist nur dann von der Haftung befreit, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte, zum Beispiel bei Naturkatastrophen. Genauso wenig haftet der Spediteur für Gegenstände, die er nicht selber verpackt hat, sowie für Pflanzen und Tiere, Juwelen, Geld und andere Kostbarkeiten.

Transportversicherung abschließen
Die Haftung des Spediteurs ist auf höchstens 613 Euro pro Kubikmeter Laderaum beschränkt. Häufig liegt der tatsächliche Wert des Hausrats jedoch über dieser Haftungsgrenze. Außerdem sinkt die Haftungsgrenze, wenn die Möbel nicht neu sind. Denn dann wird dem Umzugsgut der so genannte Zeitwert zugrunde gelegt. Deshalb und wegen der Haftungsausschüsse sollten Sie zusätzlich beim Möbelspediteur eine Transportversicherung abschließen. Scheuen Sie sich nicht, genau nachzufragen: Die Geschäftsbedingungen und Klauseln sind oft schwer verständlich.

Reklamationsfristen beachten
Kommt es zu Transportschäden, trägt der Kunde die Beweislast. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, leicht erkennbare Schäden am Hausrat sofort – also noch am Umzugstag – auf dem Arbeitsschein zu vermerken und unterschreiben zu lassen. Für verdeckte Schäden gilt eine Reklamationsfrist von zehn Tagen. Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern prüfen Sie Ihren Hausrat sorgfältig. Erst dann sollten Sie unterschreiben, dass alles ordnungsgemäß abgeliefert wurde.

Bezahlung
Klären Sie rechtzeitig, das heißt spätestens bei Vertragsabschluss, wann und wie gezahlt wird – sofort nach dem Umzug, oder erst nachdem Sie die Rechnung erhalten haben.

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