Plagiate in der Möbelbranche haben nach Einschätzung von Herstellern hochwertiger Designermöbel in den vergangenen Jahren zugenommen. Um so gespannter war man auf das Urteil im Fall Thonet, dass am 24.8.2009 entschieden wurde.
Geschütztes Original
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass der Mart-Stam-Stuhl als Werk der bildenden Kunst weiterhin urheberrechtlich geschützt sei und die Frankenberger Thonet GmbH die Nutzungs- und Vertriebsrechte besitze.
Das beklagte italienische Möbelunternehmen hatte auf der Möbelmesse IMM Cologne 2007 den Mart-Stam-Freischwinger in leicht verändertem Design angeboten. Der Gesamteindruck des Plagiats stimmte nach Ansicht des Gerichts aber mit dem Ursprungswerk überein. Der Eindruck werde auch dadurch nicht beeinträchtigt, dass das Stahlrohr beim Mart-Stam-Original umlaufend sei, beim Plagiat aber an der Rückenfläche ende. Das Oberlandesgericht ließ eine Revision des Urteils zum Bundesgerichtshof nicht zu.