Anzeige

Das FRoSTA-Reinheitsgebot Beispiele

Es geht auch ohne Chemie: Mit dem hauseigenen Reinheitsgebot verpflichtet sich FRoSTA seit Beginn 2003 dem vollständigen Verzicht auf chemische Zusätze - sprich: auf Geschmacksverstärker, Farbstoffe, künstliche und natürliche Aromen sowie Stabilisatoren, Süßstoffe und chemisch modifizierte Stärke. Auch bei der Auswahl der Lieferanten achtet der TK-Hersteller auf die Einhaltung dieser Qualitätskriterien. Hier einige Beispiele:

Keine Farbstoff- und Aromazusätze

Shrimps werden ohne färbende Zusätze wie rote Bete und ausschließlich mit Salz ohne Trennmittel eingesetzt. Auch verwendet FRoSTA nur Deutsche Markenbutter ohne das aus optischen Gründen zugesetzte färbende Betacarotin, sowie Bauchspeckwürfel ohne Nitritpökelsalz.

Kein Zusatz von Geschmacksverstärkern

Auf Geschmacksverstärker wird beispielsweise bei der Herstellung der Fonds verzichtet. Diese werden nach neuen Rezepturen bereitet, die FRoSTA zusammen mit Spitzenköchen entwickelt hat. Der Meeresfrüchte-Fond für Paella wird zum Beispiel in Frankreich zubereitet - aus Krabben, Scampi, Krill, Karotten und Knoblauch.

Keine Emulgatoren- und Stabilisatorenzusätze

Statt Trockenmilcherzeugnissen werden für Saucen Milchprodukte wie Sahne oder Creme fraiche frisch eingekauft und verwertet. Milcheiweiß und Stabilisatoren wie Carageen sind dabei tabu.

Keine chemisch modifizierten Stärken

Chemisch modifizierte Stärke wird als Bindemittel nicht eingesetzt. FRoSTA verwendet stattdessen nur Mehl und reine, native Kartoffel- oder Reisstärke.

www.frosta.de

Neu in Kochen & feiern

Aktionen und Spiele

Tipps und Aktionen