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Das FRoSTA-Reinheitsgebot Transparenz

Das FRoSTA-Reinheitsgebot soll dem Verbraucher eine hundertprozentige Transparenz bieten.

Gerade bei Tiefkühlkost sind viele Verbraucher verunsichert: ist auch wirklich nur das drin, was draufsteht? Gesetzlich geregelt wird die Kennzeichnung von Lebensmitteln durch die neuen EU-Richtlinien, wonach voraussichtlich ab 2005 alle Inhaltsstoffe auf Lebensmitteletiketten deklariert sein müssen, allerdings nur die, die mehr als zwei Prozent des Gesamtprodukts ausmachen. FRoSTA hat sich bereits seit 2003 - über die Richtlinien hinaus - mit dem Reinheitsgebot für eine Volldeklaration aller Rohwaren und Zutaten verpflichtet.

Alle Inhaltsstoffe sind auf den Verpackungen zu 100 Prozent aufgeführt. Das heißt, dass jede Zutat, unabhängig von ihrem Anteil am Gesamtprodukt, bis in ihre einzelnen Bestandteile auf der Packung aufgeschlüsselt ist. Ebenso kennzeichnet der Hersteller den Verzicht auf Farbstoff- und Aromazusätze. Doch nicht nur bezüglich der Inhaltsstoffe setzt FRoSTA auf Transparenz für den Verbraucher. Informationen über Herkunft und Verarbeitung der Rohwaren und Zutaten sollen die Herstellungswege vom Teller bis zum Feld zurück nachvollziehbar machen.

www.frosta.de

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